
Renate Bansemir
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Eine fristlose Kündigung wegen Bagatelldelikten (z.B. Erstellung fiktiver Pfandbons, Verzehr von Maultaschen, Mitnahme von Backwaren, etc.) ist möglich, jedoch ist eine Interessenabwägung zwischen den Belangen des Arbeitnehmers und den Interessen des Arbeitgebers durchzuführen. Hierbei findet nach der Rechtsprechung des BAG insbesondere ein langjähriges beanstandungsfreies Arbeitsverhältnis Berücksichtigung.
(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg v. 30.09.2010 – 21 Sa 26/10)
Auch bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht, wie z.B. zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung oder wann eine ordentliche Kündigung möglich ist oder aber generell, wann Arbeitsverhältnisse beendet werden können und auch bei Fragen zu Zeugnissen usw. steht Ihnen in unserer Anwaltskanzlei in Ulm Frau Rechtsanwältin Renate Bansemir, Fachanwältin für Arbeitsrecht gerne beratend zur Seite.
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