
Renate Bansemir
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hat ein Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung zu beanspruchen, so ruht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 143 Abs. 2 SGB III bereits ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn er in diesem Zeitraum Krankengeld bezieht.
Dies bedeutet, dass sich der Ruhenszeitraum des Arbeitslosengeldes nicht auf die Zeit nach der Beendigung der Erkrankung verschiebt und somit durchgehend Leistungen, zunächst von der Krankenkasse und dann von der Arbeitsagentur bezogen werden, ohne dass die Urlaubsabgeltung Anrechnung oder Berücksichtigung findet.
(Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 17.11.2010 – 10 AZR 649/09)
Auch bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht wie z.B. weiteren Fragen zu den Themen Urlaub, Urlaubsanspruch, Lohn, Lohnfortzahlung, Kündigung steht Ihnen in unserer Anwaltskanzlei in Ulm Frau Rechtsanwältin Renate Bansemir, Fachanwältin für Arbeitsrecht gerne beratend und vertretend zur Seite.
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