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Verjährung droht!!!

Ab 01.01.2012 können Schadensersatz-
ansprüche
verjähren, wenn der Vertrags-
abschluss 10 Jahre zurückliegt.
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Renate Bansemir
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Arbeitsrecht: Bedeutet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Verfall des Urlaubsanspruches?

Nein!

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers verfällt nicht mehr, weshalb dieser Urlaub abgegolten werden muss. Dies auch dann, wenn ein Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig, also erkrankt ist.

Weiter gilt dies auch, wenn der Urlaub über mehrere Jahre wegen einer Erkrankung nicht genommen werden konnte.

Dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes folgte das Bundesarbeitsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung.

Zwischenzeitlich wurde auch entschieden, dass der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nicht verfällt, des weiteren, dass auch beim Ruhen eines Arbeitsverhältnisses bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit Urlaubsansprüche entstehen und nicht verfallen.   

In diesem Zusammenhang ist noch durch das Bundesarbeitsgericht zu klären, ob der gesamte Urlaubsanspruch entsteht und nicht verfällt, oder ob sich die Unverfallbarkeit auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt.

Rund um die Themen Kündigung, Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung, Mutterschutz, Urlaub etc.

Auch bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht wie z.B. bei Fragen zur Kündigung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Entgeltfortzahlung aber auch Mutterschutz und Urlaubsabgeltungsanspruch steht Ihnen in unserer Anwaltskanzlei in Ulm Frau Rechtsanwältin Renate Bansemir, Fachanwältin für Arbeitsrecht gerne beratend und vertretend zur Seite.

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