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Verjährung droht!!!

Ab 01.01.2012 können Schadensersatz-
ansprüche
verjähren, wenn der Vertrags-
abschluss 10 Jahre zurückliegt.
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Renate Bansemir
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Arbeitsrecht: Klauseln in Arbeitsverträgen unwirksam?

Klauseln in Arbeitsverträgen sind nach den Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen.

Dies betriff insbesondere Rückzahlungsklauseln bei Sonderzahlungen, bei Ausbildungskosten und Weiterbildungskosten sowie Widerrufsklauseln bei Dienstwagen, der zur Privatnutzung überlassen wurde.

Damit diese Klauseln wirksam in die Arbeitsverträge einbezogen werden können, müssen diese klar und verständlich formuliert sein und dürfen den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Diese Regelungen werden auf alle Arbeitsverträge, auch solche mit langjähriger Dauer, angewendet.

Rund um weitere Themen wie z.B. Kündigung, Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung, Mutterschutz, Urlaub etc.

Auch bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht wie z.B. zur Kündigung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Entgeltfortzahlung aber auch Mutterschutz und Urlaubsabgeltungsanspruch steht Ihnen in unserer Anwaltskanzlei in Ulm Frau Rechtsanwältin Renate Bansemir, Fachanwältin für Arbeitsrecht gerne beratend und vertretend zur Seite.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Anwaltskanzlei Brüstle, Bansemir & Kollegen, Ulm

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