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Verjährung droht!!!

Ab 01.01.2012 können Schadensersatz-
ansprüche
verjähren, wenn der Vertrags-
abschluss 10 Jahre zurückliegt.
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Renate Bansemir
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Arbeitsrecht: Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen?

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen ist grundsätzlich möglich jedoch muss der Arbeitnehmer exakt darlegen, worin genau die religiösen Gründe bestehen und aufzeigen, an welchen Tätigkeiten er sich gehindert sieht. Der Arbeitgeber muss dann prüfen, ob im Rahmen der von ihm zu bestimmenden betrieblichen Organisation die Möglichkeit einer vertragsgemäßen Beschäftigung besteht, die den religionsbedingten Einschränkungen Rechnungen trägt,

(Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 24.02.2011 – 2 AZR 636/09)

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