KanzleiRechtsanwälteRechtsgebiete

Verjährung droht!!!

Ab 01.01.2012 können Schadensersatz-
ansprüche
verjähren, wenn der Vertrags-
abschluss 10 Jahre zurückliegt.
 ... mehr >

Renate Bansemir
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Arbeitsrecht: Unwirksamkeit von Kündigungsfristen, Lohnvereinbarungen, Ausgleichsklauseln

Kündigungsfristen, Lohnvereinbarungen, Ausgleichsklauseln, die aufgrund frei vertraglicher Regelungen in einem Arbeitsverhältnis Anwendung gefunden haben, sind unwirksam.

Dies hat zur Folge, dass dann die gesetzlichen Regelungen gelten. Es sind ggf. noch nachträglich Ansprüche offen und können geltend gemacht werden. Hier ist die 3-jährige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berücksichtigen.

Rund um die Themen Kündigung, Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung, Mutterschutz, Urlaub etc.

Auch bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht wie z.B. zur Kündigung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Entgeltfortzahlung aber auch Mutterschutz und Urlaubsabgeltungsanspruch steht Ihnen in unserer Anwaltskanzlei in Ulm Frau Rechtsanwältin Renate Bansemir, Fachanwältin für Arbeitsrecht gerne beratend und vertretend zur Seite.

- Olgastrasse 80, 89073 Ulm - 0731/96822-0 - ulm@ra-bbl.de