
Renate Bansemir
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kündigungsfristen, Lohnvereinbarungen, Ausgleichsklauseln, die aufgrund frei vertraglicher Regelungen in einem Arbeitsverhältnis Anwendung gefunden haben, sind unwirksam.
Dies hat zur Folge, dass dann die gesetzlichen Regelungen gelten. Es sind ggf. noch nachträglich Ansprüche offen und können geltend gemacht werden. Hier ist die 3-jährige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berücksichtigen.
Auch bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht wie z.B. zur Kündigung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Entgeltfortzahlung aber auch Mutterschutz und Urlaubsabgeltungsanspruch steht Ihnen in unserer Anwaltskanzlei in Ulm Frau Rechtsanwältin Renate Bansemir, Fachanwältin für Arbeitsrecht gerne beratend und vertretend zur Seite.
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