
Renate Bansemir
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Entscheidung vom 19.01.2011) sind Fortbildungskosten eventuell vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber zurückzuzahlen, wenn der Arbeitgeber diese übernommen hat und der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Beendigung der Fortbildung ausgeschieden ist.
Da es hier auf die Einzelheiten der vertraglichen Vereinbarung und die Art der Fortbildung ankommt, ist jeder Einzelfall einer gesonderten rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Wir empfehlen Ihnen deshalb in jedem Fall sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Auch bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht wie z.B Lohn, Lohnfortzahlung, Kündigung, Mutterschutzoder Krankheit etc. steht Ihnen in unserer Anwaltskanzlei in Ulm Frau Rechtsanwältin Renate Bansemir, Fachanwältin für Arbeitsrecht gerne beratend und vertretend zur Seite.
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