KanzleiRechtsanwälteRechtsgebiete

Verjährung droht!!!

Ab 01.01.2012 können Schadensersatz-
ansprüche
verjähren, wenn der Vertrags-
abschluss 10 Jahre zurückliegt.
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Thomas Brüstle
Rechtsanwalt
Fachanwalt
für Erbrecht
Fachanwalt
für Familienrecht

Renate Bansemir
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Daniela Spiegel
Rechtsanwältin

Tätigkeit der Anwaltskanzlei Brüstle, Bansemir & Kollegen:

Die Anwaltskanzlei Brüstle, Bansemir & Kollegen berät und vertritt Privatpersonen, Unternehmer, Handwerksbetriebe und Mittelständler sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Wir setzen unser Wissen und unsere Erfahrung für Sie ein bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Forderungen und bieten Erfolg durch hochwertige juristische Betreuung und Beratung.

Dies auf folgenden Fach- und Rechtsgebieten:

Besonderheit der Anwaltskanzlei Brüstle, Bansemir & Kollegen:

Wir nehmen uns Zeit für Sie und ihr rechtliches Problem, denn eine persönliche und individuelle Betreuung ist uns sehr wichtig!

Gerne besuchen wir Sie auch vor Ort in Ihren Geschäftsräumen oder kommunizieren mit Ihnen per Mail, freuen uns aber auch, Sie in unserer Kanzlei in Ulm begrüßen zu können.

Besprechungstermine sind auch außerhalb der üblichen Bürozeiten nach Absprache möglich.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Anwaltskanzlei Brüstle, Bansemir & Kollegen in Ulm

- Olgastrasse 80, 89073 Ulm - 0731/96822-0 - ulm@ra-bbl.de